Allgemeine Geschäftsbedingungen der OZB Weiß GmbH

1. Preise und Zahlungsbedingungen

1.1 Sofern nichts anderes vereinbart bzw. andere Preise zum Auftrag bestätigt wurden, gelten die Preise des jeweils neuesten Kataloges bzw. des letzten Angebotes. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Skonti können vereinbart werden. Die Frist beginnt mit dem Rechnungsdatum.

1.2 Bei neu zustande gekommenen Geschäftsbeziehungen werden die ersten Aufträge gegen Vorauskasse, Nachnahme oder mit Einzugsermächtigung ausgeführt. Preisirrtümer und –änderungen bleiben vorbehalten.

2. Lieferung

2.1 Der Liefertermin wird bei Bestellung bzw. Abruf vereinbart und in der Auftragsbestätigung dokumentiert. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wird keine Haftung für die Einhaltung des Liefertermins übernommen.

2.2 Sofern nicht anders vereinbart, wird ab Lager oder Werk geliefert.

2.3 Je nach Beschaffenheit der Ware wird diese ggf. aus transporttechnischen Gründen nicht komplett montiert geliefert. Ein Anspruch auf kostenlose Montage vor Ort besteht in solchem Fall nicht.

3. Gefahrtragung

3.1 Mit Auslieferung der Ware an die vereinbarte Versandadresse, spätestens nach Verlassen des Lagers bzw. Werkes geht, sofern nicht anders vereinbart, die Gefahr auf den Besteller über, unabhängig davon, wer die Versand- oder Versicherungskosten trägt.

3.2 Qualitäts- oder/und Mengenreklamationen werden nur bei unverzüglicher Bekanntgabe vom Empfänger an den Lieferer anerkannt und wenn dem Lieferer die Möglichkeit zur Überprüfung des reklamierten Sachverhaltes gegeben wird.

3.3 Sofern nicht bereits erfolglos Ersatz der Ware zum Ausgleich einer Reklamation geleistet wurde, stehen dem Lieferer das Recht, bzw. auf Forderung des Empfängers die Pflicht auf Ersatz vor der Preisminderung, Wandlung oder Vertragsaufhebung zu.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises inklusive der Nebenkosten Eigentum des Lieferers.

4.2 Verlängerter Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart.

5. Gewährleistung

5.1 Beanstandungen werden nur innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und bei Vorhandensein der beanstandeten Ware anerkannt. Voraussetzung dafür ist aber die Einhaltung der Bedingungen gemäß Punkt 3 dieser Geschäftsbedingungen. Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

5.2 Nach Weiterbe- oder -verarbeitung der gelieferten Ware sind Ansprüche gegenüber dem Lieferer ausgeschlossen.

5.3 Verwendungstechnische Angaben durch den Lieferer sind unverbindliche Empfehlungen. Die Prüfung der Eignung der bestellten Ware für den beabsichtigten Zweck obliegt ausschließlich dem Käufer. Eine verbindliche Eigenschaftszusicherung durch den Besteller an den Käufer bedarf einer ausdrücklichen Beantragung durch den Besteller und der ausdrücklichen, schriftlichen Niederlegung durch den Lieferer.

5.4 Rücksendungen von Waren werden vom Lieferer nur nach vorheriger Vereinbarung mit dem Käufer angenommen. Für vom Lieferer zurückgenommene Ware gilt deren Zeitwert unter Abzug der Nebenkosten für deren Wiederverwendung und Bearbeitung, sofern die Rücknahme nicht wegen berechtigter Reklamation erfolgt.

5.5 Ware kann nur in der Originalverpackung zurückgenommen oder umgetauscht werden, andernfalls sind vom Käufer die Kosten für Neuverpackung zu tragen.

5.6 Schadenersatzforderungen jeglicher Art, auch außervertraglicher Natur und z.B. wegen etwaiger Mängelfolgeschäden gegenüber dem Lieferer, sind nichtig. Eine Haftung für Vorlieferanten wird vom Lieferer nicht übernommen.

6. Datenschutz

6.1 Der Lieferer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu speichern und auszuwerten.

6.2 Der Lieferer bzw. Anbieter ist berechtigt, an Kunden oder Interessenten, die sich mit Anfragen an ihn gewandt, ihr Interesse in anderer Art bekundet haben oder im Zusammenhang mit Ausschreibungs- verfahren als mögliche Lieferadressen genannt wurden, unaufgefordert Angebote zu unterbreiten.

7. Produktänderungen

7.1 Der Lieferer behält sich vor, ohne zusätzliche Vereinbarungen mit dem Besteller oder Interessenten Änderungen an angebotenen oder zu liefernden Produkten vorzunehmen, wenn sie deren Funktions- oder Qualitätseigenschaften nicht beeinträchtigen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

8.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und sämtliche Forderungen ist Hanau.